Vereinbarungen zur Arbeit in der AG Schulgeschichte

 

< Mitarbeitende


sind an schulgeschichtlichen Themen arbeitende Autorinnen und Autoren, die einen Arbeitsschwerpunkt (das eigene Thema) in den Tagungen des Arbeitskreises durch Vortrag, Einreichen von Texten, durch Veröffentlichungen in der Reihe Schulgeschichte vertreten.


< Es herrscht Themenschutz (Schutz geistigen Eigentums).


Mitarbeitende haben den Schutz des eigenen Themas. Informationen über den Arbeitsschwerpunkt (die Forschungsfrage) einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters werden nicht an Dritte oder Außenstehende gegeben. Es sei denn, diese Information wird ausdrücklich gewünscht. Der Arbeitsschwerpunkt (die Forschungsfrage) einer/eines Mitarbeitenden wird von anderen Mitarbeitenden nicht aufgegriffen und als eigen übernommen. Zusammenarbeit an einem Thema bedarf der Absprache.


< Es herrscht Quellenschutz.


Durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich gesammelte oder erstellte Quellen (Sammlungen zur Schulgeschichte in Orginaldokumenten, Lebensberichte, Aktenauswertungen usw.) werden nicht weitergegeben. Interessierte müssen offene Quellen (Landesarchiv, Schulmuseum, Landesbibliothek) nutzen.


< Es herrscht Orientierung an wissenschaftlicher Praxis.


Das Verfassen von Texten hat den Vorgaben des Gemeinsamen Positionspapiers des Allgemeinen Fakultätentags, der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbands vom 9. Juli 2012: „Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten.“ zu entsprechen.

Das Positionspapier ist einlesbar unter: https://www.hochschulverband.de/uploads/media/Gute_wiss._Praxis_Fakultaetentage_01.pdf

zuletzt gesehen: 09.01.20